Glossar

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Was bedeutet....

kooptiertes Mitglied:

Ein kooptiertes Mitglied wird durch eine Ergänzungswahl von den Mitgliedern des Vorstandes ein zusätzliches Vorstandsmitglied. Diese "Kooption" ist heute in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Verbänden in Gebrauch und bezeichnet allgemein die Möglichkeit von Einrichtungen, Gremien oder Organen, zusätzliche Mitglieder zu wählen. Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es darum geht, Personen mit besonderer Sachkenntnis oder Vertreter befreundeter Organisationen in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren.

Beisitzer im Vorstand:
In der Regel gehören Beisitzer dem erweiterten Vorstand an. Sie sind, abgegrenzt vom BGB-Vorstand, nicht vertretungsberechtigt, können allerdings über ein Stimmrecht verfügen. Die Satzung und die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Befugnisse von Beisitzern.

FU:

Der Frauen Union (FU) gehören alle weiblichen Mitglieder der CDU Deutschlands an, sofern sie dem nicht widersprechen. Frauen, die nicht Mitglied der CDU sind, sich aber den Zielen und Aufgaben der Frauen-Union verpflichtet fühlen, können ebenfalls beitreten.

JU:

Die Junge Union Deutschlands ist die Jugendvereinigung von CDU und CSU.