Der Kreistag berät am 12. Dezember im Landratsamt über den Kreishaushalt.
Der Kreistag und die Ausschüsse sind neben der Landrätin die Organe des Landkreises Merzig-Wadern sind nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG).
Kreistag Der Kreistag besteht aus 33 von den Bürgern und Bürgerinnen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit des Kreistages beträgt fünf Jahre. Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, für die seine ausschließliche Zuständigkeit gesetzlich bestimmt ist oder für die er sich die Entscheidung ausdrücklich vorbehalten hat. Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Die Landrätin führt den Vorsitz, sie ist jedoch nicht stimmberechtigt. Zur Vorbereitung seiner Sitzungen hat der Kreistag den Ausschuss für Energie, Klima- und Naturschutz, Landnutzung und nachhaltige Entwicklung (Umwelt-, Agrar- und Energieausschuss) sowie den Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Kreisausschuss Der Kreisausschuss besteht aus einem Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages. Diese elf Mitglieder beruft der Kreistag aus seiner Mitte. Der Kreisausschuss entscheidet über Selbstverwaltungsangelegenheiten, für die der Kreistag nicht ausschließlich zuständig ist oder für die der Kreistag sich die Entscheidung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
In dringlichen Fällen hat der Kreisausschuss das Recht, anstelle des Kreistages zu entscheiden. Außerdem bereitet er die Entscheidungen des Kreistages in den Bereichen vor, für die kein Kreistagsausschuss gebildet wurde. Er verhandelt prinzipiell in öffentlichen Sitzungen. Die Landrätin führt auch hier den Vorsitz ohne Stimmrecht.