Wann das 49-Euro-Ticket auch hinter der Grenze gilt

12.04.2023

Wie Grenzgänger aus dem Saarland auf ihrem Weg nach Luxemburg im Nahverkehr von dem Spar-Ticket profitieren können.

SAARBRÜCKEN | Ab Mai ermöglicht das 49-Euro-Ticket bundesweite Fahrten in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs. Fahrgäste können damit den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen, Busse ebenso wie Regional- und S-Bahnen. Ausgenommen sind Züge und Busse des Fernverkehrs und die erste Klasse. Das D-Ticket-Abo ist monatlich kündbar und nicht übertragbar.

Aber können Saarländer auch bei Fahrten nach Lothringen und Luxemburg vom D-Ticket profitieren? Die Antwort: Jein, denn im grenzüberschreitenden Nahverkehr ist es nicht auf allen Linien gültig.

In der Saarbahn zwischen Saarbrücken und Saargemünd ist das 49-Euro-Ticket nach Angaben des SaarVV gültig. Ebenso auf den Buslinien MS2 nach Creutzwald und 184 nach Carling.

Wer hingegen nach Forbach will, muss zahlen, wie bisher. Das D-Ticket gilt nicht für die Buslinie 30 zwischen Saarbrücken Hauptbahnhof und Forbach Bahnhof und auch nicht im Regionalzug von Saarbrücken nach Forbach. Auch auf Fahrten mit der Linie 22 zwischen Bisten und St. Avold geht es weiterhin nur mit üblichem Fahrschein.

In Luxemburg ist der ÖPNV in der zweiten Klasse seit dem Frühjahr 2020 gratis, wodurch bestimmte grenzüberschreitende Verbindungen zwischen dem Saarland und dem Großherzogtum vor drei Jahren zum Teil wesentlich günstiger geworden sind. Noch einmal preiswerter durch das Deutschlandticket wird es jetzt aber nicht. Zumindest nicht für Menschen, die aus dem Saarland abfahren. Für Fahrten mit dem Express-Bus zwischen Saarbrücken und Luxemburg ist das neue Ticket nicht gültig. Das teilt ein Sprecher der Luxemburger Eisenbahngesellschaft CFL auf Anfrage mit. Im vergangenen Jahr war dies beim 9-Euro-Ticket ebenso geregelt.

Inwiefern das Ticket auf den grenzüberschreitenden RGTR-Linien 401, 402, 403, 404 und 405 nach unter anderem Perl, Merzig, Losheim am See, Dillingen und Saarlouis gelten könnte, ist nach Angaben des Ministeriums für Mobilität noch nicht konkret. Derzeit werde noch geprüft, inwiefern das Ticket in den grenzüberschreitenden Linienverkehren angenommen werden könne.

Klar ist die Gültigkeit am Trierer Hauptbahnhof. Wer dort in einen Nahverkehrszug nach Luxemburg steigt, hat mit dem D-Ticket, das bis zum Grenzpunkt Igel gültig ist, einen valablen Fahrschein in der Tasche. Die Weiterfahrt nach Luxemburg ist ohne Aufpreis möglich – in der 2. Klasse. „Die Berechtigung zur Weiterfahrt in der ersten Klasse in Luxemburg mittels Bezahlung eines Aufpreises ist in Verbindung mit dem Deutschlandticket nicht möglich“, präzisiert der CFL-Sprecher.

Autorin: SOPHIA SCHÜLKE SAARBRÜCKER ZEITUNG
erschienen am 12.04.2023 Seite B4
Quelle:
https://e-paper.saarbruecker-zeitung.de/webreader-v3/index.html#/998739/12-13