
Ein wichtiger Baustein für die inländische Aktivierung von Arbeitskräften ist die Abschaffung des sog. Bürgergeldes und die Einführung einer Neuen Grundsicherung. Unser Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Hilfe soll dabei – wo immer möglich – Hilfe zur Selbsthilfe sein. Daher wollen wir die Anstrengungen zur Vermittlung in Arbeit verstärken, um möglichst vielen Menschen Teilhabe und Eigenverantwortung zu ermöglichen. Wenn jemand aber grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, obwohl
er arbeiten könnte, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden. Die Solidargemeinschaft kann nur funktionieren, wenn sich alle so einbringen, wie sie es können. Deshalb wollen wir Sanktionen bei Fehlverhalten schneller und unbürokratischer durchsetzen. Wer zum Beispiel ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht zu Terminen mit dem Jobcenter erscheint, wird – bis zur Wiederaufnahme der Gespräche – keine Leistungen mehr bekommen. Den
Vermittlungsvorrang führen wir wieder ein. Wir reformieren die Hinzuverdienstgrenzen und die Transferentzugsraten, damit es sich finanziell wieder mehr lohnt, eine Arbeit aufzunehmen oder die Stundenzahl zu erhöhen. Digitalisierung, Automatisierung und KI sollen Standardprozesse (zum Beispiel Antrags-/Unterlagenprüfungen) verschlanken, damit Ressourcen gezielt in die Betreuung von Arbeitsuchenden fließen. Wir wollen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter als nationales Pilotprojekt maximal auf KI-gestützte Prozesse umstellen.
Neben der neuen Grundsicherung bleibt die Bildungs- und Ausbildungspolitik – bei gleichwertiger Förderung von beruflicher und akademischer Bildung – zentral für den inländischen Fachkräftenachwuchs. Hierzu zählt auch die stärkere Fokussierung von frühkindlicher Bildung. Besonders Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen muss jede Schülerin und jeder Schüler gut beherrschen. Wir wollen nicht hinnehmen, dass 2,9 Millionen junge Menschen zwischen 18 und 34 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben.
Wir brauchen auch qualifizierte ausländische Fachkräfte – egal ob in der Pflege oder in der Software-Entwicklung. Sie leisten einen zentralen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen Erfolg: Jede fünfte Gründung in Deutschland erfolgt durch Unternehmer mit ausländischen Wurzeln. Wir schaffen eine neue digitale Bundesagentur für Fachkräfte-Einwanderung als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte: von der Anwerbung, der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen und Arbeitsplatzvermittlung über die Prüfung der Einreise-Voraussetzungen und Visavergabe bis hin zum Aufenthaltstitel. Damit bündelt die Agentur alle Verfahren der Erwerbsmigration, die zurzeit zersplittert bei Auslandsvertretungen, Bundesländern, Landkreisen, Kammern und Kommunen geführt werden. Ein Wechsel von einem Bundesland ins nächste führt dann nicht mehr zum Bruch
der behördlichen Betreuung. Den Fokus legen wir auf die vereinfachte und beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Nur eine konsequente Trennung der Verfahren zur Fachkräfteanwerbung von den Asylverfahren lenkt Migration in die richtige Richtung.
Neben praxisgerechteren Formerfordernissen im Arbeitsrecht passen wir das Arbeitszeitgesetz an: Zukünftig soll es eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit geben. Damit wollen wir Unternehmen und Arbeitnehmern mehr Flexibilität ermöglichen, auch im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und um individuellen Lebensentwürfen besser Rechnung zu tragen.
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