
Auch bei der Steuerbelastung unserer Unternehmen liegt Deutschland mit rund 30 Prozent weit vorn. Andere Staaten haben schon reagiert und die Steuerbelastung für Unternehmen gesenkt. Nicht aber Deutschland. Das schadet unserer Investitions- und Innovationskraft und verhindert neue Arbeitsplätze.
Wir werden daher handeln und eine große Steuerreform umsetzen – die umfassendste seit Jahrzehnten. Damit entlasten wir Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen in Deutschland. Wir sorgen für mehr Leistungsgerechtigkeit, für mehr Investitionen und Arbeitsplätze sowie für sichere Sozialsysteme, kurzum: für mehr Wohlstand im Land.
Folgende Eckpunkte sehen wir für die große Steuerreform vor:
Die Umsetzung erfolgt in vier Jahresschritten, beginnend zum 1. Januar 2026.
• Wir werden die Einkommensteuerbelastung deutlich reduzieren. Der Anstieg des Einkommensteuertarifs soll zukünftig flacher verlaufen. Der sog. Spitzensteuersatz soll erst bei 80.000 Euro greifen. Den Grundfreibetrag werden wir jährlich erhöhen. Das führt insgesamt zu einer niedrigeren Steuerbelastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere für die arbeitende Mittelschicht.
• Ergänzend werden wir weitere steuerliche Maßnahmen umsetzen, um freiwillige Mehrarbeit attraktiver zu machen. Dazu stellen wir Überstundenzuschläge steuerfrei. Für Rentner, die freiwillig weiterarbeiten möchten, führen wir die Aktivrente ein: Ein Verdienst bis 2.000 Euro im Monat bleibt dann steuerfrei.
• Wir verbessern die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch damit stellen wir Familien in den Mittelpunkt unserer Politik.
• Wir schaffen den Solidaritätszuschlag vollständig und endgültig ab.
• Wir werden die Körperschaftsteuer schrittweise auf zehn Prozent reduzieren.
• Wir vereinfachen die Gewerbesteuer. Zukünftig soll das für den Unternehmenssitz zuständige Finanzamt das gesamte Verfahren abwickeln und die Steuereinnahmen – aufkommensneutral und in vollem Umfang – an die Standortkommunen verteilen.
• Wir verbessern zudem das Optionsmodell, die Thesaurierungsbegünstigung, die Verlustverrechnung und Abschreibungen.
• Damit soll die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 Prozent gesenkt werden.
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